Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der ADIVA Computertechnologie AG (ADIVA) und deren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen von Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn sie von ADIVA ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind. Alle Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form.
Bestellungen können telefonisch oder schriftlich erfolgen. Für Umfang und Ausführung ist grundsätzlich die Auftragsbestätigung massgebend. Vorbehalten bleibt in jedem Fall die Akzeptanz der Bestellung durch den Hersteller/Lieferanten.
Mit der Bereitstellung der Produkte zum Versand geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung oder Lieferung gegen eine Frachtpauschale vereinbart wurde. Holt der Kunde die Produkte ab, geht die Gefahr mit Anzeige der Bereitstellung auf den Kunden über.
Verpackungs- und Transportkosten sowie Versicherungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Erkennbare Beschädigungen, Fehlmengen und Falschlieferungen muuml;ssen bei Übernahme der Sendung vermerkt und vom Spediteur auf den Lieferpapieren quittiert werden.
Alle von ADIVA kommunizierten Lieferfristen sind ohne ausdrückliche schriftliche Zusicherung als Richtwerte zu betrachten und erfolgen ohne Gewähr. Im Falle einer Lieferverzögerung von 30 Tagen über den von ADIVA schriftlich zugesicherten Termin hinaus kann der Kunde von der betreffenden Bestellung zurücktreten.
Für allfällige durch den Lieferungsverzug verursachte Schäden haftet ADIVA nur, wenn der Kunde nachweisen kann, dass der Verzug auf eine grobfahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung seitens ADIVA zurückzuführen ist
Bei Falschlieferungen oder Garantieleistungen muss die Rücksendung von ADIVA im Voraus autorisiert werden. Die Autorisierung bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung der vom Kunden gemachten Angaben über den Zustand eines Produkts oder dessen Mängel.
Rücksendungen werden nur in der Originalverpackung akzeptiert und erfolgen auf Kosten und Risiko des Kunden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Verantwortung für die Auswahl und den Gebrauch von Produkten der ADIVA ausschliesslich bei ihm liegt.
ADIVA verpflichtet sich, rechtzeitig angezeigte Mängel der Ware auf eigene Kosten durch Nachbesserung oder durch Austausch mit mängelfreier Ware zu beseitigen. Jegliche weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Wandelung und Minderung, sowie weitere Schadenersatzansprüche des Kunden werden hiermit ausdrücklich wegbedungen, sofern gesetzlich zulässig. Der Kunde hat die Beschaffenheit der Ware nach Erhalt unverzüglich einer Prüfung zu unterziehen. Allfällige erkennbare Mängel sind ADIVA unverzüglich, verdeckte Mängel so rasch als möglich, spätestens aber 10 Tage nach der Lieferung durch ADIVA schriftlich anzuzeigen, ansonsten die Ware als genehmigt gilt.
Für weitere Schäden des Kunden, die nicht an der Ware selber entstanden sind, haftet ADIVA nur, soweit ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen die vorsätzliche Herbeiführung dieser Schäden nachgewiesen werden kann. Jede weitere Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung wirkt auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der ADIVA.
Die Preise für Produkte und Dienstleistungen der ADIVA verstehen sich rein netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, verzollt und ab Lager ADIVA. Kosten für Fracht, Verpackung, Versicherung, Installation, Anwenderschulung und sonstige Gebühren sind in den Preisen nicht enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
Es gelten grundsätzlich die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Preissenkungen der Hersteller/Lieferanten werden an Kunden weitergegeben, sofern Hersteller/Lieferanten ADIVA dazu berechtigt haben. Das gleiche gilt auch für den Fall von Preiserhöhungen. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen der ADIVA wie folgt fällig: . 20 Tage netto mittels Banküberweisung.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. ADIVA kann einen Verzugszins von 5% geltend machen. Erstbesteller werden nur gegen Vorauszahlung oder Bankabbuchung sofort bei Rechnungsstellung netto beliefert. ADVIA ist berechtigt, Forderungen wie Verzugszinsen, Mahnspesen, Kleinmengenzuschläge, Versandkosten etc. zu verrechnen.
ADIVA behält sich das Eigentum an gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. ADIVA ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.
Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen von ADIVA sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes zu geben.
Sämtliche gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Marken- und Urheberrechte, an den gelieferten Produkten verbleiben zu jeder Zeit bei ADIVA oder den entsprechenden Drittpersonen. Der Kunde verpflichtet sich deshalb, sämtliche gewerbliche Schutzrechte von ADIVA oder Drittpersonen an den gelieferten Produkten jederzeit zu wahren und einzuhalten.
Die Nutzungs- und Garantiebedingungen der von ADIVA gelieferten Software-Produkte (inklusive Handbücher und andere Unterlagen) richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, welche im Software-Lizenzvertrag zwischen Hersteller und Endkunden erläutert sind.
Die von ADIVA vertriebenen Produkte unterliegen den schweizerischen und US-Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer Wiederausfuhr bei den zuständigen Behörden um eine besondere Ausfuhrbewilligung nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber zu übertragen.
Die Parteien sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Informationen der anderen Partei, die aus oder im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmässigen Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung und/oder Erfüllung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.
Die Parteien verpflichten sich, die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutzgesetz einzuhalten. Im Rahmen des jeweiligen Vertrags ist ADIVA berechtigt, den Kunden betreffende personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten, und zu allen mit der Vertragserfüllung zusammenhängenden Zwecken zu nutzen und offenzulegen. Hierzu gehört insbesondere auch die Weitergabe von Daten an den Hersteller der Produkte im Rahmen des Hersteller-Reportings, unter Umständen auch ins Ausland. Der Kunde erteilt hiermit ausdrücklich seine Einwilligung zur vorgenannten Datenbearbeitung
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der ADIVA an Dritte übertragen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder ungültig sein oder werden, wird der übrige Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon nicht berührt. Nichtige oder ungültige Bestimmungen sind durch solche wirksamen zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn sich eine Vertragslücke ergibt oder sich eine Bestimmung als undurchführbar erweist.
Mündliche Abreden sind keine getroffen worden. Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform."
Sämtliche zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge unterstehen ausschliesslich dem Schweizerischen Recht. Für sämtliche sich im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag ergebenden Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der ADIVA zuständig.
Rev. November 2004